Die vor ausgefüllten Texte sind Beispiele, die im Forschungsbetrieb typischerweise vorkommen. Die Beispiele sind nicht als abschließend, vollständig oder allgemeingültig zu verstehen – sie dienen ausschließlich als Orientierung und sind alle darauf zu prüfen, ob sie für das konkret Forschungsvorhaben einschlägig sind. Alle nichtzutreffenden Beispiele sind zu streichen oder passend abzuändern, fehlende Angaben sind zu ergänzen.Mit Blick auf den Wortlaut von Art. 40 Abs. 8 lit. d DSA liegt der Schwerpunkt bei der Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten („sind in der Lage, die mit jedem Verlangen verbundenen besonderen Anforderungen an die Datensicherheit und die Vertraulichkeit einzuhalten und personenbezogene Daten zu schützen,“). Die weiteren Risikoszenarien (Daten nicht verfügbar, nicht richtig etc) sind aus Perspektive der betroffenen Personen idR nur insoweit relevant, als die Maßnahmen auch die Weitergabe/Übermittlung ihrer Daten betreffen. Darüber hinaus hat es für die betroffenen Personen kaum Bedeutung, wenn ihre Daten für Forschungszwecke nicht zur Verfügung stehen. Für die beteiligten Forschenden selbst sind die Verfügbarkeit und Integrität der Daten jedoch gerade Basis ihrer Tätigkeit. Nicht zuletzt im eigenen Interesse sollten sie daher sicherstellen, dass auch diesbezüglich Risiken minimiert werden.