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Wir unterstützen Forschende mit einem Webtool dabei, ihren Antrag nach Art. 40 Abs. 4 DSA mit den benötigten Nachweisen einzureichen.

Wir unterstützen Forschende bei der Einreichung ihres Antrags nach Art. 40 Abs. 4 DSA. Im Data Access Portal müssen im Rahmen der Antragsstellung verschiedene Nachweise erbracht werden. Ein Nachweis betrifft Art. 40 Abs. 8 lit. d DSA: Forschende müssen nachweisen, dass sie die Anforderungen an Datensicherheit, Vertraulichkeit und den Schutz personenbezogener Daten einhalten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen beschreiben.

Dafür haben wir ein Webtool entwickelt, das Forschenden hilft. Sie werden nach und nach durch ein Formular geleitet und erhalten am Ende den Nachweis und Anlagen per Mail. Diese Dokumente können dann im Data Access Portal an der entsprechenden Stelle hochgeladen werden.

Hier geht’s los: Nachweis nach Art. 40 Abs. 8 lit. d DSA

Anlagen (die auch an den entsprechenden Stellen des Tools verlinkt sind):